Als Land ohne Rohstoffe ist Deutschland auf eine starke Wissenschaftslandschaft angewiesen. Die Innovationskraft der deutschen Wissenschaft ist dabei nicht allein eine Frage des Geldes. Im internationalen Innovationswettbewerb zählt vor allem die enge Vernetzung von Wissenschaft mit Wirtschaft, Politik und Kultur. Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Wissenschaft ist eine zentrale gemeinsame Zukunftsaufgabe für Bund und Länder.
Köpfe, Ideen, Produkte, Debattenbeiträge, Ausstellungen, Expertisen – über viele Kanäle wirkt Wissenschaft in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur hinein und lässt sich ihrerseits anregen. Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft zu sichern ist aufgrund dieser engen Verwobenheit keine Forderung aus dem Elfenbeinturm; sie ist vielmehr zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland unabdingbar. Der Wert von Wissenschaft erschöpft sich indes nicht im technologischen Fortschritt, der gerne als wichtigster Garant der Standortsicherung angeführt wird. Der Wert von Wissenschaft geht viel weiter: Sie ist die unverzichtbare Grundlage einer modernen Gesellschaft umfassend gebildeter – nicht nur ausgebildeter –, neugieriger, nachdenklicher und kritischer Menschen und einer florierenden, vielfältigen kulturellen Landschaft.
So einfach es also ist, die Bedeutung der Wissenschaft aufzuzeigen, so schwierig ist es in Zeiten knapper Kassen, entsprechend dieser Anerkennung öffentliche Investitionen zu mobilisieren, zumal die Erträge der Wissenschaft sich kaum in der kurzen Dauer einer Legislatur ausprägen und der „return on investment“ kein einfaches Kausalitätsverhältnis aufweist. Dennoch: Die Länder und der Bund haben in den vergangenen Jahren die Wissenschaft nachdrücklich und prioritär unterstützt, so dass die derzeitige Lage der deutschen Wissenschaft keinen Anlass für übertriebene Sorge gibt. Der Blick in die mittlere Zukunft jedoch mag skeptisch stimmen und warnt davor, sich auf dem Status quo auszuruhen: Die befristeten „Pakte“ von Bund und Ländern – die Exzellenzinitiative, der Pakt für Forschung und Innovation sowie der Hochschulpakt – laufen nach und nach aus. Überdies ist trotz der „Pakte“ die Situation der Hochschulen weiterhin kritisch: Viele von ihnen sind kaum in der Lage, ihre vielfältigen Kernaufgaben angemessen zu erfüllen, geschweige denn, innovative Strategien zu entwickeln und umzusetzen, um sich zukunftsfähig zu positionieren und mit den gestiegenen Anforderungen – etwa der zunehmend heterogenen Studierendenschaft, den gestiegenen und spezieller gewordenen Qualifizierungsanforderungen aus Wirtschaft und Gesellschaft, dem ausgeweiteten und intensiver gewordenen internationalen Wettbewerb – strategisch umzugehen. Die Wissenschaft insgesamt ist von fordernden Entwicklungen geprägt: Die Generierung wissenschaftlicher Erkenntnis wird immer komplexer und voraussetzungsvoller; neue Technologien und aufwendige wissenschaftliche Infrastrukturen eröffnen gänzlich neue Wissenszugänge; die mit modernen Kommunikationstechnologien vorangetriebene Globalisierung erlaubt einen immer schnelleren Austausch von Ideen und Erkenntnissen; der internationale Wettbewerb verschärft sich weiter, Akteure insbesondere im asiatischen Raum investieren immer höhere Anteile ihres Bruttoinlandsprodukts in ihre Wissenschaftslandschaft.
Verschiedene Wege sind denkbar, mit diesen bestehenden und kommenden Herausforderungen umzugehen. Und, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft ist nicht allein eine Frage des Geldes. Geeignete strukturelle und rechtliche Rahmenbedingungen, strategie- und handlungsfähige Institutionen sowie ein balanciertes, komplementär ausgerichtetes Institutionengefüge sind mindestens ebenso wichtige Voraussetzungen. Ganz gleich, welcher Weg für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wissenschaft gewählt wird, einige zentrale Grundsätze sollten dabei leitend sein:
1. Wissenschaft ist nicht nur Forschung. Wissenschaft muss in ihrem gesamten Leistungsspektrum gefördert werden, so dass neben der Forschung insbesondere die Lehre, der Transfer (in Politik, Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft) und die infrastrukturbezogenen wissenschaftlichen Leistungen in ihrer jeweiligen Eigenheit gefördert und honoriert werden. Diese unterschiedlichen Leistungsbereiche sind eng aufeinander bezogen und miteinander verwoben.
2. Die notwendige Vielfalt der Wissenschaft sollte durch eine korrespondierende Vielfalt auf struktureller und institutioneller Ebene gefördert werden. Dies begründet und erfordert eine mehrdimensionale Differenzierung im Wissenschaftssystem insgesamt, verbunden mit einer Profilierung der einzelnen Einrichtungen beziehungsweise Organisationen.
3. Den Hochschulen kommt eine konstitutive Rolle im Wissenschaftssystem zu, sie sind der Ort, an dem prinzipiell alle Leistungsbereiche und Disziplinen der Wissenschaft zusammenkommen, und sie wirken vor allem über die Funktion der Lehre am breitesten in die Gesellschaft hinein.
4. Mindestens ebenso notwendig wie gezielte Anregungen zur Entwicklung der Wissenschaft sind Ermöglichungsstrukturen für ihre Entfaltung. Im Geiste einer „Kultur der Ermöglichung“ braucht die Wissenschaft bedarfsgerechte, variable Förderoptionen, flexible Rahmenbedingungen sowie finanzielle Gestaltungsspielräume. Die wissenschaftlichen Einrichtungen und jede einzelne Wissenschaftlerin beziehungsweise jeder einzelne Wissenschaftler müssen willens und in der Lage sein, die gegebenen Möglichkeiten auch tatsächlich zu nutzen.
5. Die Schaffung geeigneter finanzieller und rechtlicher Rahmenbedingungen für die Wissenschaft ist die wesentliche Aufgabe der Länder und des Bundes, die sie angesichts zunehmender Anforderungen und des zunehmenden internationalen Wettbewerbsdrucks in gemeinsamer Verantwortung wahrnehmen müssen. Dafür sind neue Wege der Kooperation zwischen Bund und Ländern notwendig.
Diese Leitlinien bieten einen Orientierungsrahmen, den der Wissenschaftsrat seinen „Perspektiven für das deutsche Wissenschaftssystem“1 zugrunde gelegt hat. Im Kern empfiehlt er darin ein Bündel von abgestimmten, ausbalancierten Maßnahmen, das in einem „Zukunftspakt“ von Bund und Ländern umzusetzen ist. Der Pakt soll der Stärkung von Forschung, Lehre, Transfer und Infrastrukturleistungen gleichermaßen dienen und sowohl Fachhochschulen als auch Universitäten sowie den außeruniversitären Bereich einbeziehen. Er knüpft an die mit den auslaufenden einzelnen „Pakten“ bereits erzielten Erfolge an, er weist eine Balance von Wettbewerb und Grundsicherung, von Verlässlichkeit und Dynamik auf, und er zielt auf eine ausgewogene und flexible Förderung von Personen und Institutionen. Bund und Länder sind gefordert, den „Zukunftspakt“ gemeinsam umzusetzen, die wissenschaftlichen Einrichtungen und Individuen sind gefordert, die Maßnahmen des Paktes und seine Grundsätze mit Leben zu füllen, im Interesse der Zukunft des Standorts Deutschland.
Von 1987 bis 1995 war May bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft tätig. 1995 wechselte er in die Geschäftsstelle des Wissenschaftsrates. Dort leitete er fünf Jahre das Referat „Hochschulstruktur- und Rahmenplanung“, danach übernahm er das Referat „Lehre, Studium und Wissenschaftlicher Nachwuchs“ und wurde stellvertretender Generalsekretär. Von 2003 bis 2008 war May Kanzler der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit dem 1. Februar 2009 ist Thomas May Generalsekretär des Wissenschaftsrates.