Aufgaben in den Bereichen Sicherheit und Kriminalprävention sind längst nicht mehr nur Sache der Polizei. Private Sicherheitsunternehmen leisten einen erheblichen Beitrag zum Schutz von Personen und Unternehmen. Wer dabei jedoch an das klassische Bild des Wachmanns oder gar grobmotorischen Türstehers denkt, könnte nicht falscher liegen. Personen im Werkschutz sind hochqualifizierte und technisch versierte Mitarbeiter. Integrität, Souveränität und Kompetenz sind in der Sicherheitsbranche absolut erfolgsentscheidend, da das Thema Sicherheit auch in der öffentlichen Debatte immer mehr in den Vordergrund rückt.

Zunehmend entschließen sich immer mehr große- und mittelständische Unternehmen sowie Betreiber öffentlicher Anlagen dazu, Aufgaben in den Bereichen Objekt- und Personenschutz an externe Anbieter zu vergeben. Für Kunden, die beispielsweise firmeninterne Kontroll-, Pforten- und Empfangsdienste auslagern, ist es in erster Linie von Bedeutung, einen Dienstleister mit entsprechendem Know-how und kompetentem Fachpersonal zu finden. Wer sich als Sicherheitsdienstleister hier auf Dauer durchsetzen will, muss in die Weiterbildung und berufliche Qualifikation seiner Angestellten investieren, da es oft an befähigtem Personal mangelt.
Der Sicherheitsmarkt in Deutschland umfasst heute einen Umsatz von 10,25 Milliarden Euro und wächst seit Jahren. Mehr als 173.000 Beschäftigte waren 2008 im Wach- und Sicherheitsgewerbe tätig. Hinzu kommen rund 30.000 Aushilfskräfte. Durch Abweichungen im Gehaltsgefüge aufgrund von Dumpinglöhnen kommt es in Teilbereichen zu hoher Personalfluktuation.
Destruktive Prozesse präventiv zu unterbinden, durch die Präsenz qualifizierten Personals, in enger Abstimmung mit dem Einsatz technischer Sicherungssysteme, ist eine wesentliche Aufgabe des Personen- und Objektschutzes. Das Leistungsbild im privaten Sicherheitsbereich ist dabei relativ deutlich durch drei Kernbereiche bestimmt. Diese gliedern sich zu 85 Prozent in einen privaten Auftrags- und privatrechtlichen Haushaltsbereich ohne öffentlichen Zugang.
Dazu zählen unter anderem der Werk- und Objektschutz, aber auch Notruf- und Servicedienststellen.
Ungefähr zehn Prozent entfallen auf den Bereich privat- und öffentlich-rechtlicher Aufgaben mit öffentlichem Zugang. Dazu zählen zum Beispiel Anlagensicherung der DB, Einkaufszentren oder Messen.
Lediglich fünf Prozent erfolgen in staatlichem Auftrag im öffentlichen Raum. Darunter fallen Liegenschaften der Bundeswehr, Flughäfen oder die Verkehrsüberwachung.
Grundsätzlich dienen alle dieser Aufgaben der Vermeidung oder Minimierung von physischen, wirtschaftlichen Schäden und der Verhütung von Rechtsbrüchen.

Grundvoraussetzungen für Arbeitnehmer, die im privaten Sicherheitsbereich beruflich erfolgreich sein wollen, sind neben einem souveränen Auftreten und physischen Voraussetzungen auch eine ausgeprägte Affinität zu elektronischen Sicherheitssystemen. Da viele international tätige Unternehmen fremdsprachige Besucher empfangen, sind auch Kommunikationsfähigkeit und Fremdsprachenkompetenz ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Für Sicherheitsunternehmen und ihre Mitarbeiter bedarf es dabei stets der Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Auftraggebers. Die Überwachung technischer Einrichtungen wie Brandmeldeanlagen oder Gebäudeleittechnik, die der Sicherung des Gebäudes dienen, ist ebenfalls wichtiger Bestandteil.
Frauen und Männer, die sich diesen Aufgaben widmen, müssen über besondere Qualifikationen verfügen. Die Grundvoraussetzung in diesem Berufsfeld ist die Teilnahme am Unterrichtungsverfahren nach § 34a GewO, mit oder ohne Sachkundeprüfung vor der IHK. Eine duale Ausbildung erfolgt in den Berufen Servicekraft- und Fachkraft für Schutz und Sicherheit. Für Quereinsteiger mit bereits vorhandener Berufsausbildung ist der Abschluss IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft möglich.
Grundsätzlich erhöhen diese Qualifikationen die Entwicklungsmöglichkeiten im Unternehmen. Hinzu kommt, dass qualifiziertes Personal entsprechend entlohnt wird. Nach der Berufsausbildung stehen weitere Fortbildungsmaßnahmen zur Verfügung. Eine Weiterbildung zum IHK-geprüften Meister für Schutz und Sicherheit ist dabei ebenso möglich wie der technische Betriebswirt und fachbezogene Studiengänge zum Sicherheitsfachwirt oder -manager.
Eine Reihe weiterer Dienstleistungen, die spezielle Qualifikationen erfordern, sind zum Beispiel Aufgaben in der Aviation Security. Luftsicherheitsassistenten übernehmen Aufgaben wie die Fluggast-, Personen-, Gepäck- und Frachtkontrolle. Im öffentlichen Personen-Nahverkehr bieten Sicherheitsdienstleister Schutz für Fahrgäste und Betriebsangehörige und übernehmen weitere Serviceaufgaben.
Um letztendlich Sicherheitskonzepte in großflächigen Anlagen oder Gebäudekomplexen sicher zu gestalten, bedarf es speziell ausgebildeter Sicherheitsfachkräfte. Diese führen regelmäßig Betriebsbegehungen durch und erstellen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber eine Bedarfsanalyse, die speziell auf dessen Sicherheitsbedürfnis abgestimmt ist. Im Objektschutz müssen dabei bautechnische Merkmale, Elektronik, Schließanlagen oder Inventarschutz beurteilt werden.
Immer stärker wird auch auf hochspezialisierte Überwachungsausrüstung gesetzt. Gerade an weitläufigen öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen oder Flughäfen ist eine umfassende Sicherheit ohne technische Hilfsmittel kaum mehr zu gewährleisten. Auch kleinere Unternehmen investieren verstärkt in elektronische Sicherheitslösungen, um sich zeitgemäßen Sicherheitspraktiken anzupassen.
Die 2007 durchgeführte Studie „European Electronics Security Barometer“ zeigt jedoch, dass Firmen zur Absicherung nicht nur auf Technik setzen. 37 Prozent der befragten Unternehmen wollen ihre Ausgaben auch beim Wachpersonal erhöhen, und immerhin über 45 Prozent planen in diesen Bereichen keine Kürzungen. Technische Hilfsmittel haben das Berufsfeld in den letzten Jahren ohne Frage bereichert und führen zu mehr Sicherheit. Entscheidend ist aber immer das Fachpersonal, welches Bedienung, Wartung und Auswertung durchführt.
Berufe im privaten Sicherheitsbereich umfassen letztendlich eine Reihe von anspruchsvollen Serviceaufgaben. Es sollte nicht vergessen werden, dass private Sicherheitsunternehmen nicht nur eine Unterstützung der staatlichen Kriminalprävention sind, sondern auch zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen beitragen.
Der Autor wurde 1964 geboren. Markus Böhme ist Meister für Schutz und Sicherheit. Von 1987 bis 1996 arbeitete er unter anderem als Objektleiter in zwei Sicherheitsunternehmen. 1996 gründete er die ATG Sicherheitsgesellschaft mbH, deren geschäftsführender Gesellschafter er ist. Zudem ist er Mitglied im Vorstand des Regionalkreises Südbayern im Verband „Die Familienunternehmer-ASU e.V.“.
Die Autorin wurde 1977 geboren und absolvierte eine Ausbildung zur Bankkauffrau. Von 1999 bis 2001 arbeitete sie als Vorstandsassistentin einer Hypothekenbank. Seit 2002 ist Nadine Böhme Mitinhaberin und Prokuristin der ATG Sicherheitsgesellschaft mbH. 2008 trat sie in den „Verband deutscher Unternehmerinnen e.V.“ ein und ist Mitglied des Vorstands im Landesverband Bayern-Süd.