Geralt Goder

Der Autor, 1944 in Rothenbach in Schlesien geboren, schloss sein Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster als Diplom-Kaufmann ab. Stationen wie das Controlling in einem internationalen Konzern und die Geschäftsführung einer Venture-Capital- Gesellschaft prägten seine berufliche Laufbahn. Seit 1995 ist Geralt Goder Geschäftsführer bei der MBG H (Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH). In den Jahren 1997 bis 2002 wurde er ebenfalls Geschäftsführer der TFH (Technologiefinanzierungs-gesellschaft Hessen mbH), der TFH (Technologie-Finanzierungsfonds Hessen GmbH) und der IB H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen (BM H).

Die MBG H – ein zuverlässiger Partner für den innovativen Mittelstand in Hessen


Innovation, Fortschritt, Wachstum – seine wichtigsten Ziele kann ein Unternehmen nur erreichen, wenn es über genug Eigenkapital verfügt. Darüber hinaus bedeuten eigene finanzielle Reserven Sicherheit im Krisenfall. Die Eigenkapitalquote mittelständischer Unternehmen aber geht seit Jahren stetig zurück. Das Verhältnis von Eigenkapital zur Bilanzsumme liegt in den meisten dieser Firmen unter 20 Prozent. Die mangelhafte Kapitalausstattung ist auch eine der Hauptursachen von Insolvenzen. Den meisten mittelständischen Betrieben sind in ihrer Entwicklung enge Grenzen gesetzt. Denn nur die wenigsten können die nötigen Mittel für Wachstum und Innovation selbst erwirtschaften. Was sie brauchen, ist externes Kapital. Genau hier sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften gefragt. Sie unterstützen wachsende Unternehmen, wenn bankübliche Sicherheiten ausgeschöpft sind oder eine Fremdfinanzierung nicht in Frage kommt. Gerade mittelständische Unternehmen können durch die Aufnahme von Beteiligungskapital Wachstumsziele erreichen, die sie aus eigener Kraft nicht verwirklichen könnten.

Insbesondere bei der Finanzierung junger technologieorientierter Unternehmen treten häufig Defizite auf. Sowohl Banken als auch andere Kapitalgeber engagieren sich nur in Ausnahmefällen in diesem Marktsegment. Die Gründe für diese Zurückhaltung sind vor allem die Probleme der Technologiebewertung und die Schwierigkeit bei der Einschätzung der Marktchancen. Auch der fehlende Erfolgsnachweis in Form nachhaltiger Profitabilität, die niedrige Eigenkapitalausstattung und der hohe Betreuungsaufwand lassen Kapitalgeber oft zurückschrecken. Bei den Banken verschärft sich diese Situation künftig durch die sich an der Bonität der Unternehmen orientierenden Eigenkapitalunterlegung für Kredite und durch das erforderliche Rating.



Ein Unternehmen, das mit neuen Produkten und Verfahren seine Wettbewerbsfähigkeit stärken will, muss eben nicht nur Mut zum Risiko, Kraft und Ausdauer aufbringen, sondern auch ausreichende finanzielle Mittel, denn es muss die Zeit von der Entwicklung bis zur Marktreife einer Innovation überbrücken. Die MBG H (Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH) stellt hierfür Beteiligungskapital zur Verfügung. Ihre Hauptaufgabe ist es, innovative mittelständische Unternehmen in Hessen in ihrer Wachstumsphase zu unterstützen. Hier steht insbesondere die Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren im Mittelpunkt. Aber auch Umstrukturierungen oder Betriebserweiterungen werden unterstützt. Die Finanzierungsschwerpunkte der MBG H sind in drei Beteiligungsprogrammen zusammengefasst.

Als Finanzierungshilfe für junge Technologieunternehmen stellt die MBG H zur Verwirklichung innovativer Vorhaben typische stille Beteiligungen im Entwicklungs- und Markteinführungsprogramm zur Verfügung. Es soll die Durchführung innovativer Vorhaben ermöglicht werden, die einen nachhaltigen Erfolg erwarten lassen. Mit dem neu entwickelten Produkt oder Verfahren sollen zusätzliche Wettbewerbsvorteile sowie neue Marktchancen verbunden sein. Wichtig ist, dass die mitfinanzierten Anlagegüter über mehrere Perioden betrieblich genutzt werden oder die Positionierung des Unternehmens im Markt, sein Fortbestand sowie die Expansion des Unternehmens durch die geplanten Aufwendungen nachhaltig gestärkt werden.



Schwerpunktmäßig stellt die MBG H im Wachstums- und Innovationsprogramm Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung. In diesem Programm werden Investitionen und Aufwendungen zur Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren mitfinanziert. Ebenso können Investitionen im Rahmen von Umstrukturierungen oder von Wachstum und Erweiterungen des Betriebes unterstützt werden. Die Beteiligung soll die Höhe des im Unternehmen vorhandenen Eigenkapitals nicht übersteigen.

Für die Verbesserung der Eigenfinanzierungskraft von kleinen und mittleren Handwerksunternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Hessen kann mit Hilfe des ERP-Sondervermögens, ein Bundesförderprogramm, Beteiligungskapital zu besonders günstigen Konditionen in Form einer typisch stillen Gesellschaft zur Verfügung gestellt werden.



Die MBG H arbeitete überwiegend mit typisch stillen Beteiligungen. Diese Beteiligungsform hat für den Beteiligungspartner eine Vielzahl von Vorteilen:

-Es entsteht keine Öffentlichkeitswirkung, da die stille Beteiligung nicht im Handelsregister eingetragen wird.

-Die Kreditwürdigkeit des Beteiligungsnehmers wird erhöht, da die Banken die stille Einlage der MBG H wie Eigenkapital bewerten.

-Für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren bleiben die Konditionen gleich.

-Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert, da die MBG H nicht am Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt ist.

-Es entsteht keine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit, da nur wenige Geschäfte der Zustimmung der MBG H bedürfen.

-Die Beteiligung kann vom Beteiligungsnehmer jederzeit, von der MBG H jedoch nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

-Die MBG H nimmt für ihre stillen Beteiligungen in der Regel keine zusätzlichen Sicherheiten vom Unternehmen oder vom Unternehmer.

-Die MBG H berät kostenlos in finanziellen Angelegenheiten.


Über jeden Beteiligungsantrag befindet ein Ausschuss von Vertretern aller Gesellschafter der MBG H. Die Gesellschafter sind der Bankenverband Hessen e. V., die Landesbank Hessen-Thüringen, die DZ-Bank, die Handwerkskammern Rhein-Main, Kassel und Wiesbaden, die InvestitionsBank Hessen AG, die Industrie- und Handelskammer Frankfurt sowie die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. Das Gremium entscheidet auf der Grundlage eines Berichts, der alle ökonomischen Eckdaten und wichtigen Informationen über das antragstellende Unternehmen enthält. Fällt die Entscheidung positiv aus, wird die Refinanzierung der Mittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragt und der Beteiligungsvertrag abgeschlossen. Danach wird die Beteiligung zum Nominalwert ausgezahlt. Als stiller Gesellschafter trägt die MBG H das volle unternehmerische Risiko mit. Sie behält sich daher bestimmte Kontrollmöglichkeiten vor. So beobachtet sie die Entwicklung des Partnerunternehmens anhand regelmäßiger Berichte und hat das Recht, die Geschäftsbücher einzusehen. Dafür bietet die MBH G ihren Partnern nicht nur Beteiligungskapital, sondern auch Rat und Unterstützung in allen Finanzierungsangelegenheiten. Darüber hinaus steht sie dem Unternehmen als Gesprächspartner in Fragen der Unternehmensführung zur Seite. Die MBG H investiert in technisch innovativen Branchen. Schwerpunkte sind der Maschinenbau, die Elektronik und die Software, wie die Grafik zeigt. Da es sich bei den Beteiligungsnehmern vorwiegend um technologieorientierte Unternehmen handelt, stehen Fragen der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren im Vordergrund. Die Hürden, der Zeitaufwand und die Kosten der Markteinführung werden häufig unterschätzt mit der Folge, dass finanzielle Engpässe und Krisensituationen entstehen. In solchen Fällen versucht die MBG H, mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Dabei greift sie auf ihre Kontakte zu Banken, aber auch auf ein Netzwerk externer Berater zurück. Unerlässlich für die MBG H ist die Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsbank Hessen. Denn sie übernimmt einen Großteil der Garantien für die Beteiligungen, um das Ausfallrisiko für die MBG H zu verringern.

Die Finanzmittel für die Beteiligungen stellt hauptsächlich die Kreditanstalt für Wiederaufbau in Form von Krediten zur Verfügung. In bestimmten Fällen trägt auch sie einen Teil des Ausfallrisikos. Darüber hinaus arbeitet die MBG H mit privaten und öffentlichen Banken zusammen, um ihren Partnern eine optimale Finanzierung zu ermöglichen. Die MBG H kooperiert weiterhin mit den Transferstellen von Hochschulen, mit Technologie-Dienstleistern und mit der TSH (Technologiestiftung Hessen GmbH). Sie leistet damit einerseits einen Beitrag zur Beschleunigung des Technologietransfers in Hessen. Andererseits kann sie dadurch eine individuelle Beratung und Betreuung ihrer Beteiligungsunternehmen anbieten oder vermitteln. Bei zahlreichen Projekten, Aktivitäten und Veranstaltungen arbeitet die MBG H mit den Verbänden und Organisationen der hessischen Wirtschaft zusammen.


Zum neunten Mal wurde im Jahr 2002 der gemeinsam von der MBG H und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ausgeschriebene Hessische Innovationspreis vergeben. Der Preis soll das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Innovationen in den hessischen Unternehmen und in der Öffentlichkeit wecken, gleichzeitig junge dynamische Unternehmen zur Innovation ermuntern und sie für ihre erfolgreichen Geschäftsideen auszeichnen. Die Bewertung der Geschäftskonzepte wird von einem unabhängigen Kuratorium vorgenommen und orientiert sich am Innovationsgrad, der Markttauglichkeit, dem Kundennutzen und dem Marktpotenzial des Produktes bzw. Verfahrens. Mit dem Innovationspreis wird ein weiteres wichtiges Signal zur Unterstützung des Innovationsgeschehens im hessischen Mittelstand gesetzt.


Unternehmensbeiträge:

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