Jürgen Reinholz

Der Autor, 1954 in Nordhausen/Thüringen geboren, ist seit 2003 Thüringer Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Er absolvierte von 1975 bis 1980 ein Studium an der TH Merseburg mit dem Abschluss als Diplomingenieur für Verfahrenstechnik. Anschließend war er in den Gummi-werken Thüringen/Betriebsteil Gotha tätig, von 1991–1993, nach Übernahme der Gummiwerke durch die Phoenix AG Hamburg, als Werksleiter in Gotha und Bereichsleiter für die Entwicklung und Produktion vom Gummi- und Metall-Erzeugnissen und Formartikeln in der Phoenix Thüringen GmbH. 1993–1997 war Reinholz Projektleiter in der LEG Thüringen mbH, 1997– 2001 Geschäftsführer der AGO mbH, anschließend Geschäftsführer der Landesentwicklungs- gesellschaft Thüringen mbH.

Die Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen in Thüringen

Die Erschließung geeigneter Industrie- und Gewerbeflächen für die Ansiedlung und Entwicklung von gewerblichen Unternehmen war und ist ein Schwerpunkt der Thüringer Wirtschaftspolitik. Der Grund dafür ist einfach: Die Verfügbarkeit von quantitativ und qualitativ ausreichenden Gewerbeflächen ist eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Regionen des Landes.

Die Ziele der Gewerbeflächen-Erschließung in Thüringen wurden im Laufe der Jahre an die sich verändernden Bedingungen und Erfordernisse angepasst. Aufgrund der wirtschaftlichen Umstruktu- rierung nach der politischen Wende war die zügige Bereitstellung von Gewerbeflächen für ansiedlungs- willige Unternehmen eine der vordringlichsten Auf- gaben. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse, Kontaminationen und fehlende Zugriffsmöglichkeiten der Kommunen führten dazu, dass eine rasche Wiederherrichtung von brachliegendem Industrie- und Gewerbegelände häufig nicht möglich war und „auf der grünen Wiese“ gebaut werden musste.

Seit Mitte der 90er Jahre erfolgte dann allerdings eine stärkere Orientierung auf die Wiedernutzbar-machung vorhandener Brachflächen und Altstandorte. Zudem wurden Förderzusagen stärker an den Nachweis konkreter Unternehmensnachfragen geknüpft. Zwar ist die Erschließung von Altstandorten oft teurer und birgt das Risiko von Altlasten, dafür bietet sie aber zumeist eine vorhandene äußere Infrastruktur, bestehendes Baurecht und die Integration in ein bestehendes Siedlungsgefüge.

 




„Korbwiesen“ in Korbußen, Kreis Greiz.

Generell gehört die Entwicklung von gewerblichem Bauland zu den kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben, d. h. für die Erschließung und Ausweisung von Gewerbeflächen sind die Kommunen zuständig. Die in der Regel dazu erforderlichen aufwändigen und kostenintensiven Erschließungsmaßnahmen werden dabei in erheblichem Umfang durch den Einsatz von Fördermitteln unterstützt. Das zentrale Förderinstrument hierbei ist das Bund-Länder-Programm Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA). Die eingesetzten Bundes- und Landesmittel werden durch Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) verstärkt.

In der aktuellen Förderperiode lassen sich drei Ziele der Gewerbeflächenförderung unter Beachtung des Einsatzes des EFRE festmachen:

• die Erweiterung bestehender Gewerbe- und Industriestandorte mit hohem Auslastungsgrad oder nachgewiesenem Erweiterungsbedarf,

• die Komplettierung und qualitative Verbesserung bestehender Gewerbegebiete und

• die Sanierung und Revitalisierung von Altstandorten und Brachen.

Mit diesen Förderschwerpunkten soll zur Mobilisierung von gewerblichen Altstandorten und Brachflächen für Neuansiedlungen und Investitionen und zur Verbesserung der Auslastung bei einzelnen Standorten beigetragen werden. In begründeten Einzelfällen wird aber auch weiterhin eine Förderung auf der klassischen „grünen Wiese“, so bei Industriegroßflächen, möglich sein.

Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Standortvoraussetzungen für Ansiedlungen mit einem hohen Flächenbedarf in Thüringen nicht in dem erforderlichen Maße gegeben waren. Dabei geht es nicht zwingend um Flächengrößen ab 200 Hektar aufwärts. Auch eine zusammenhängende Fläche von 50 Hektar gehört bereits zu den industriellen Großflächen.

 



Auch in der Region Gera-Greiz muss es zunächst um die stärkere Auslastung bereits bestehender und sich derzeit in der Erschließung befindlicher Gewerbeflächen durch eine aktive Vermarktung gehen. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass die Region in ihrer Gesamtheit agiert und der Blick einzelner Kommunen über den Tellerrand hinausgeht. Positiv für das Standortmarketing dürfte sich weiterhin die Tatsache auswirken, dass die Region in Bezug auf die Förderung von Investorenansiedlungen aus der GA zum Höchstfördergebiet gehört.

Die Region Gera-Greiz verfügt derzeit über 27 Standorte mit ca. 490 Hektar Industrie- und Gewerbefläche, deren Erschließung aus Mitteln der GA gefördert wurde. Davon entfallen ca. 81 Hektar auf Altstandorte. Insgesamt steht gegenwärtig eine Nettofläche von insgesamt ca. 402 Hektar zur Verfügung, wovon ca. 290 Hektar vergeben sind. Die Belegungsquote auf Basis der vergebenen Fläche (verkaufte Fläche, Grundstücksoptionen und Grundstückskaufverträge in Verhandlung) liegt somit bei 72,2 Prozent.

Soweit über die bestehenden Gewerbeflächen hinaus weiterer Bedarf entsteht, sollte bei der Entwicklung geeigneter Standorte verstärkt auf interkommunale Kooperation gesetzt werden, wie sie auch bei der Entwicklung der Industriegroßfläche Ostthüringen vorgesehen ist. Gute Chancen für die Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen in der Region Gera-Greiz haben Standorte in Entwicklungsachsen, besonders entlang der Autobahn A 4 und in Orten mit zentraler Bedeutung.

 



In Anbetracht des zunehmend begrenzten Finanzspielraumes sowohl bei den Kommunen als auch bei Bund und Land ist ein sehr bewusster Umgang bei der Projektauswahl angesagt; es geht um die Konzentration auf das Erforderliche. Das gilt für alle Formen der Standortentwicklung – von der Erschließung von Gewerbeflächen bis hin zu dem in Thüringen entwickelten „Mietfabrik“-Modell, mit dem ein Unternehmen in der Startphase einer Investition von der Kapitalbindung an eine Gewerbeimmobilie entlastet wird und sich so besser auf das Kerngeschäft konzentrieren kann, d. h. auf Maschinen, Know-how und die eigentliche Produktion.

Alle diese Vorhaben werden auch weiterhin mit Mitteln der GA unterstützt, wenn die Projekte dem Anforderungsprofil entsprechen. Und darüber hinaus gilt: Einen generellen Ausschluss einzelner Regionen bei der Förderung von Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur wird es nicht geben.


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